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IStGH-Staatsanwaltschaft beendet Ermittlungsphase zum Krieg zwischen Russland und Georgien

Ingrid Schulze

2022-12-16
Archiv
Archiv – Karim Khan, Chefankläger des IStGH, vor dem UN-Sicherheitsrat – LEV RADIN / ZUMA PRESS / CONTACTOPHOTO

Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gab am Freitag bekannt, dass sie die Ermittlungsphase zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen während des bewaffneten Konflikts zwischen Georgien und Russland im Jahr 2008 als abgeschlossen betrachtet.

«Die Ermittlungsphase zur Situation in Georgien ist abgeschlossen, es sei denn, es kommen wesentliche neue Umstände ans Licht», sagte IStGH-Chefankläger Karim Khan in einer Erklärung.

Er stellte fest, dass die georgischen Behörden informiert wurden, und erklärte, dass das Amt «keine weiteren Untersuchungen über die mutmaßliche strafrechtliche Verantwortung von Dritten im Zusammenhang mit der Situation in Georgien plant».

Er versicherte jedoch, dass die Arbeit des IStGH in Georgien «noch lange nicht beendet ist» und betonte, dass das Büro «die Personen vor Gericht stellen wird, gegen die ein Haftbefehl wegen der Begehung von Kriegsverbrechen erlassen wurde».

Im vergangenen Juni ordnete der IStGH die Verhaftung von drei Personen an, die verdächtigt werden, während des Krieges Kriegsverbrechen begangen zu haben, da es «Anscheinsbeweise» dafür gebe, dass sie an Kriegsverbrechen beteiligt waren.

Die Behörde teilte mit, dass es sich bei den Verdächtigen um Michail Mindzaev, Gamlet Guchmazov und David Snakoev handele und dass «die Haftbefehle sich auf das Verhalten während des bewaffneten Konflikts zwischen Russland und Georgien im Jahr 2008 beziehen».

Das Gericht leitete 2016 eine Untersuchung des Konflikts ein. Russland und Georgien lieferten sich 2008 einen Krieg um die Kontrolle der Regionen Nordossetien und Abchasien, die Moskau trotz fehlender Anerkennung durch die internationale Gemeinschaft als unabhängig anerkennt. Georgien betrachtet beide Regionen weiterhin als von Russland besetzte Gebiete.

Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)

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