
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag entschieden, dass das polnische Gesetz, das eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung bei der Einstellung von Selbstständigen zulässt, rechtswidrig ist, und davor gewarnt, dass die Wahlfreiheit der einstellenden Partei eingeschränkt werden kann, um wichtige Werte einer demokratischen Gesellschaft, wie die Gleichheit, zu wahren.
Der Fall geht auf Dezember 2017 zurück, als ein freier Mitarbeiter des polnischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks entlassen wurde, nachdem er ein Video ins Internet gestellt hatte, in dem er zur Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren aufrief, und ihm mitgeteilt wurde, dass er nicht mehr eingestellt werden würde.
Er brachte den Fall vor die Gerichte, die nun den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen, um zu klären, ob die Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf anwendbar ist und somit den polnischen Vorschriften entgegensteht, die es erlauben, den Abschluss eines Vertrags mit einem Selbstständigen aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung abzulehnen.
In seinem Urteil vom Donnerstag vertritt das Luxemburger Gericht die Auffassung, dass auch ein Selbständiger in eine Situation geraten kann, die mit der eines entlassenen Arbeitnehmers vergleichbar ist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt.
Daher fällt die Entscheidung, den Vertrag wegen der sexuellen Ausrichtung des Auftragnehmers nicht zu verlängern, in den Geltungsbereich der Richtlinie.
Außerdem zeige die Tatsache, dass der polnische Gesetzgeber eine Reihe von Ausnahmen von der freien Wahl des Vertragspartners vorgesehen habe, dass er selbst die Auffassung vertrete, dass eine Diskriminierung nicht als notwendig angesehen werden könne, um die Vertragsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft zu gewährleisten.
Schließlich erinnert der Europäische Gerichtshof daran, dass die Zulassung der Vertragsfreiheit, die es erlaubt, den Abschluss eines Vertrags mit einer Person aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung abzulehnen, bedeuten würde, dass die Richtlinie und das Verbot der Diskriminierung aus diesem Grund ihrer nützlichen Wirkung beraubt würden.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






