Die Erben der Kunstsammlerin und Holocaust-Opfer Nora Stiasny müssen 11,3 Millionen Dollar (10,5 Millionen Euro) an den österreichischen Staat für die unrechtmäßige Rückgabe eines Gustav Klimt-Gemäldes zahlen, teilte das österreichische Kulturministerium am Freitag mit.
Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die österreichische Regierung und die Erben von Stiansy darauf geeinigt, dass letztere 10,5 Millionen Euro an den Staat für die unrechtmäßige Rückgabe eines Gemäldes von Klimt zahlen, da die Familie anstelle von «Apfelbaum II» «Rosen unter Bäumen» übergeben hat.
Die Mittel werden in das Haus der Österreichischen Geschichte investiert, ein historisches Museum, das nach Angaben des Kulturministeriums gerade umgezogen ist.
Nora Stiasny, eine NS-Deportierte und Holocaust-Opfer, war aufgrund der Verfolgung gezwungen, das Ölgemälde «Apfelbaum II» des österreichischen Malers Klimt zu verkaufen.
Später, im Jahr 2001, empfahl der Beirat für die Rückgabe von Kunstwerken, dass die österreichische Regierung das oben genannte Gemälde aus dem Museum Belvedere in Wien an die Nachkommen von Stiansy zurückgeben sollte, da sie der Meinung war, dass es sich um das Gemälde handelte, das sie 1938, im Jahr des Anschlusses Österreichs an Nazi-Deutschland, verkaufen musste.
Später kamen Experten jedoch zu dem Schluss, dass es sich bei dem ursprünglich von Stiansy verkauften Gemälde nicht um «Apfelbaum II», sondern um «Rosen unter Bäumen», ebenfalls von Gustav Klimt, handelte, das aus dem Pariser Musée d’Orsay – wo es seit 1980 aufbewahrt wurde – entfernt und an die Erben der Familie zurückgegeben wurde.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Familie Stiansy den «Apfelbaum II» jedoch bereits verkauft, und die jetzigen Eigentümer haben sich nach jahrelangen Verhandlungen nicht bereit erklärt, das Werk an den österreichischen Staat zu verkaufen oder zurückzugeben, da sie das Gemälde als ihr Privateigentum betrachten.
«Sowohl die Erben als auch die österreichische Regierung versuchten daraufhin, mit den derzeitigen Eigentümern von ‘Apfelbaum II’ bezüglich eines möglichen Rückkaufs Kontakt aufzunehmen. Sie zeigten jedoch kein Interesse, in einen entsprechenden Dialog einzutreten», so die Erklärung des österreichischen Kulturministeriums.
Andrea Mayer, zuständig für Kunst und Kultur, betonte in der Erklärung, dass «es zwar schmerzlich ist, dass es keine Möglichkeit gibt, das Gemälde ‘Apfelbaum II’ nach Österreich zurückzugeben», sie sich aber freue, dass die «lange und komplizierte Geschichte» der Rückgabe des Gemäldes zu einem Ende gekommen sei. Er erinnerte auch daran, dass dieser und andere Fälle der Rückgabe von Kunstwerken «auf der systematischen Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung unzähliger Menschen während des Nationalsozialismus beruhen».
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)