
Die Mitgliedstaaten müssen geschlechtersensible Schulungen, Verfahren und Leitlinien sowie spezielle Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen mit einem opferzentrierten Ansatz für alle beteiligten Berufsgruppen, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, der Justiz und der Staatsanwälte, sicherstellen, forderte das Plenum des Europäischen Parlaments am Mittwoch die Mitgliedstaaten auf, geschlechtersensible Schulungen, Verfahren und Leitlinien sowie spezielle Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen mit einem opferzentrierten Ansatz für alle beteiligten Berufsgruppen, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, der Justiz und der Staatsanwälte, sicherzustellen.
Die Abgeordneten betonten, dass die Europäische Union (EU) die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Übereinstimmung mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 ratifizieren muss, und verurteilten den Rückschlag gegen die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen in Ländern wie Polen, wo die Regierung versucht, aus der Konvention auszutreten und ein De-facto-Verbot der Abtreibung eingeführt hat.
Der Text, der mit 469 Ja-Stimmen, 104 Nein-Stimmen und 55 Enthaltungen angenommen wurde, stellt fest, dass die Istanbul-Konvention der internationale Standard und ein wichtiges Instrument zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt bleibt.
Sechs Jahre nach der Unterzeichnung des Übereinkommens hat die EU es aufgrund der Weigerung einiger Mitgliedstaaten noch nicht ratifiziert, obwohl der EU-Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 2021 bestätigt hat, dass sie dies auch ohne die Zustimmung aller Mitgliedstaaten tun kann.
Darüber hinaus entbindet der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention die Länder nicht davon, sie selbst zu ratifizieren. Daher fordert das Parlament die verbleibenden sechs Länder – Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – auf, dies so schnell wie möglich zu tun.
Die Reaktion der EU sollte sich auch auf Prävention, Schutz und Strafverfolgung erstrecken, während die Mitgliedstaaten geschlechtersensible Schulungen, Verfahren und Leitlinien sowie spezielle Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen gewährleisten müssen, heißt es in dem am Mittwoch angenommenen Text.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






