
Das Gericht der Europäischen Union ist am Dienstag zu dem Schluss gekommen, dass die Europäische Union bereits über ausreichende Maßnahmen zum Schutz von Minderheitensprachen im gemeinsamen Hoheitsgebiet verfügt und daher keine neuen Legislativvorschläge erforderlich sind. Damit gab es der Europäischen Kommission Recht, die mit einer Bürgerinitiative den Europäischen Gerichtshof angerufen hatte.
Das Luxemburger Urteil ist die Antwort auf einen Appell der Bewegung, die sich mit der europäischen Bürgerinitiative «Minority Safe Pack» an die EU-Exekutive gewandt hat, nationale und sprachliche Minderheiten gesetzlich zu schützen.
Die EU-Dienststellen erklärten sich bereit, die Beschwerde zu registrieren, da sie in ihren Zuständigkeitsbereich falle, kamen aber nach Prüfung zu dem Schluss, dass es nicht notwendig sei, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.
Nach Ansicht des EuGH reichen die Maßnahmen, die die EU bereits ergriffen hat, um die Bedeutung von Regional- oder Minderheitensprachen hervorzuheben und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern, aus, um die Ziele einer solchen Initiative zu erreichen.
Zu den von den Initiatoren der Initiative geforderten Änderungen gehört die Einrichtung eines Zentrums für sprachliche Vielfalt im Bereich der Regional- und Minderheitensprachen, das von der Union finanziert wird und die Aufgabe hat, die Vielfalt auf allen Ebenen zu fördern.
Sie fordern außerdem Änderungen der EU-Gesetzgebung, um eine Quasi-Gleichbehandlung von Staatenlosen und EU-Bürgern zu gewährleisten, sowie Änderungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, um die Freiheit der Erbringung von Dienstleistungen und des Empfangs audiovisueller Inhalte in Regionen zu gewährleisten, in denen nationale Minderheiten ansässig sind.
In diesem Zusammenhang kommt der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg zu dem Schluss, dass das von der Kommission durchgeführte Analyseverfahren und die Art und Weise, wie sie ihre Entscheidung begründet hat, keinen zusätzlichen Rechtsakt zu erlassen, um das Ziel des Schutzes der Minderheitensprachen zu erreichen, angemessen sind.






