
Ein Amtsgericht in der deutschen Hauptstadt Berlin hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt, weil er einen der Betonblöcke des berühmten Holocaust-Mahnmals im Stadtzentrum mit zwei Hämmern zerschlagen hatte.
Das Gericht verurteilte den Brandenburger, der seiner Vorladung nicht gefolgt war, zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro, um einen Teil der Reparaturkosten in Höhe von 9.000 Euro zu decken.
Das Gericht in Berlin-Tiergarten entschied, dass der Angeklagte Eigentum beschädigt und die Totenruhe gestört hat. Ein weiteres Bußgeld in Höhe von 2.400 Euro wurde auch wegen anderer Delikte wie Nötigung und illegale Autorennen verhängt.
Gegen das Urteil kann der 62-Jährige, der als möglicherweise geistig behindert gilt, jedoch noch Berufung einlegen, und es wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Prozess stattfinden.
Das 2005 errichtete Mahnmal auf der linken Seite des Brandenburger Tors erinnert an die fast sechs Millionen von Nazi-Deutschland ermordeten Juden und besteht aus rund 2.700 grauen Betonblöcken unterschiedlicher Höhe.






