Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am Donnerstag erklärt, dass «keine Zweifel» daran bestehen, dass die Silala ein «internationaler» Fluss ist, und hat die von Bolivien gegen Chile eingereichte Klage abgewiesen, so dass das Land die bolivianische Regierung nicht entschädigen muss, die auf ihrer Souveränität über die von ihr als «künstliche Kanäle» bezeichneten Wasserläufe der Silala bestanden hat.
Das Gericht hat daher festgestellt, dass die chilenischen Behörden Bolivien nicht entschädigen müssen», da das Land das Wasser des Flusses ordnungsgemäß nutzt», obwohl Bolivien darauf besteht, dass das Wasser des Silala über künstliche Kanäle nach Chile fließt.
«Die Anrainerstaaten Chile und Bolivien haben sich darauf geeinigt, dass der Silala-Fluss ein internationales Wasserlaufsystem ist. Daher gibt es in dieser Angelegenheit keinen Zweifel», sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue bei der öffentlichen Verlesung des Urteils.
Donoghue erklärte, dass das Gericht damit die Petition Boliviens abgewiesen hat, die als Reaktion auf eine 2018 eingereichte Gegenklage eingereicht wurde, zwei Jahre nachdem die ehemalige chilenische Präsidentin Michelle Bachelet das Nachbarland verklagt hatte, nachdem der ehemalige bolivianische Präsident Evo Morales behauptet hatte, Chile würde die Wasserressourcen des Flusses «stehlen».
Sie stimmte daher mit der chilenischen Regierung überein und wies darauf hin, dass «im Laufe des Verfahrens deutlich geworden ist, dass die Parteien darin übereinstimmen, dass dieser Grundsatz für das gesamte Wasser der Silala gilt, unabhängig von seinen natürlichen oder künstlichen Eigenschaften, und dass die Parteien darin übereinstimmen, dass sie das Recht auf eine gerechte und angemessene Nutzung gemäß dem Völkergewohnheitsrecht haben».
Darüber hinaus hat sich das Gericht mit den Verpflichtungen Boliviens zur Pflege und Verhinderung von Umweltschäden am Flussbett befasst und festgestellt, dass das Gericht «der Auffassung ist, dass sich die Parteien im Laufe des Verfahrens über die Begründetheit der chilenischen Forderung geeinigt haben».
Es hat jedoch festgestellt, dass Chile «keine Beweise dafür vorgelegt hat, dass Bolivien Schäden am Flussbett verursacht hat» und hat klargestellt, dass «nicht jeder Schaden eine Konsultationspflicht nach sich zieht».
Der Territorialstreit geht auf das Jahr 1879 zurück, als Bolivien im Krieg mit Chile seinen Zugang zum Pazifik verlor, der im Friedens- und Freundschaftsvertrag von 1904 über das Recht des freien Transits bolivianischer Waren von und zu den Häfen dieses Ozeans gipfelte.