
Das ugandische Verfassungsgericht hat ein Gesetz des Strafgesetzbuchs, das Betteln unter Strafe stellt, für nichtig erklärt, weil es nicht eindeutig ist und gegen die Freizügigkeit und die Bewegungsfreiheit verstößt.
Die Entscheidung des Gerichts war einstimmig: Alle fünf Richter stimmten für die Aufhebung des Gesetzes, das jeden Versuch, einer Person ihr Recht auf Freizügigkeit zu entziehen, unter Strafe stellt.
Die Richter bestätigten die Argumente des Human Rights Awareness and Promotion Forum (HRAPF) Uganda gegen eine Regelung, nach der jeder, der an einem öffentlichen Ort umherirrend angetroffen wird, bestraft und von der Polizei als «Landstreicher» oder «Gauner» betrachtet werden kann.
HRAPF-Direktor Adrian Jjuuko argumentierte, dass die britische Kolonialherrschaft darauf abzielte, die Armen auf engem Raum zusammenzufassen. Heute ist es eine Brutstätte für Polizeimissbrauch und Erpressung.
Die Strafen reichten von einer Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe von sechs bis 13 Monaten, berichtet der ugandische Radiosender Capital FM.
Straßenhändler und andere Kleingewerbetreibende, Prostituierte, Drogenkonsumenten und Obdachlose seien oft die Gruppen, die am meisten unter den archaischen Rechtsvorschriften zu leiden hätten, so Jjuuko.
«Jeder, der auf der Straße angetroffen wird, kann festgenommen und als Landstreicher beschuldigt werden», so der Direktor der Menschenrechtsorganisation gegenüber der BBC.
Prostitution ist in Uganda illegal, während der Straßenverkauf in einigen Gegenden der Hauptstadt Kampala verboten ist. Daher kommt es häufig vor, dass die Polizei und die städtischen Behörden massive Razzien gegen diese Menschen durchführen, die manchmal zur Zahlung einer Gebühr aufgefordert werden, um eine Verhaftung zu vermeiden.






