
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich darauf geeinigt, die Aufnahmebedingungen für Migranten, die bei ihrer Ankunft in der EU um internationalen Schutz nachsuchen, zu verbessern, indem beispielsweise die Frist für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis von neun auf sechs Monate verkürzt und klargestellt wird, dass ein Asylbewerber nur unter ganz bestimmten Bedingungen in Gewahrsam genommen werden kann.
Die neuen Asylvorschriften stärken auch die Rechte von unbegleiteten Minderjährigen, denen ein Vormund zugewiesen werden muss, und legen fest, dass alle asylsuchenden Kinder in der EU zur Schule gehen müssen.
Weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Aufnahme und zur Förderung ihrer Integration sind die Gewährleistung des Zugangs zu Sprach- und Staatsbürgerschaftskursen sowie die Bereitstellung einer Berufsausbildung, um ihre Integrationschancen zu verbessern.
Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die nationalen Behörden den Aufenthaltsort des Asylbewerbers feststellen können, wenn dies erforderlich ist, um die Flucht der Person während der Prüfung ihres Falles zu verhindern. Es wird jedoch auch klargestellt, dass eine Ingewahrsamnahme nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich sein wird.
Mit der Überarbeitung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen will die EU die Standards in allen Mitgliedstaaten in Bereichen wie Wohnverhältnisse, Gesundheitsversorgung und Mindestlebensstandard für Personen, die internationalen Schutz beantragen, harmonisieren.
Darüber hinaus sehen die neuen Vorschriften Schutzmaßnahmen vor, die verhindern sollen, dass Asylbewerber zwischen den EU-Ländern hin- und herreisen, sobald ihr Dossier in einem dieser Länder registriert wurde.






