
Die Schweiz teilte am Mittwoch mit, dass sie ein Verfahren zur Beschlagnahme von eingefrorenen Vermögenswerten im Wert von 130 Millionen Schweizer Franken (mehr als 131 Millionen Euro) eingeleitet hat, die der Entourage des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch gehören. Dieser Schritt steht jedoch nicht im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland wegen dessen Einmarsch in der Ukraine, da die Sperrung dieser Vermögenswerte auf das Jahr 2014 zurückgeht.
Die Schweizer Behörden argumentieren, dass die Vermögenswerte dieser Personen, die dem gestürzten Präsidenten Janukowitsch nahe stehen, angeblich illegalen Ursprungs sind und daher im Rahmen internationaler Abkommen beschlagnahmt und anschließend an das ukrainische Volk zurückgegeben werden könnten.
Bereits kurz nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine vor fast einem Jahr erwog die Schweiz, ein Verfahren zur Beschlagnahme von 100 Millionen Mark (101 Millionen Euro) einzuleiten, zu dem sie nun weitere 30 Millionen Mark (31 Millionen Euro) hinzugefügt hat.
Die Maßnahme fällt unter das Gesetz über illegale Vermögenswerte im Ausland (FIAA) des Schweizer Rechts und kommt «nur in Ausnahmefällen» und «unter strengen Bedingungen» zur Anwendung, wobei die Voraussetzung darin besteht, dass der ausländische Staat erfolglos versucht hat, diese Vermögenswerte zu beschlagnahmen, wie es in der Ukraine der Fall war.
Nach seinem Sturz im Jahr 2014 ordnete die Schweiz das Einfrieren der Vermögenswerte von Janukowitsch und seines engen Umfelds an, aber trotz Strafverfahren zu deren Einziehung und der Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden stieß die Ukraine «auf einige Schwierigkeiten», so die Erklärung der Schweizer Regierung.
Bis heute war es nicht möglich, Urteile zur Einziehung dieser Vermögenswerte zu erlassen. Da der russische Einmarsch in der Ukraine «diese Schwierigkeiten ernsthaft verschärft hat», hält die Schweiz es für angebracht, diesen Prozess einzuleiten.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






