Dani Alves hat bereits mehr als einmal vor dem Richter ausgesagt.
Am 17. April wurde der Fußballspieler Dani Alves zum ersten Mal aus dem Gefängnis entlassen, um erneut vor einem Richter auszusagen, nachdem er in einem Fall von sexueller Nötigung festgenommen worden war. (QUELLE: EUROPA PRESS)
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag der Verteidigung des Spielers auf seine Freilassung abgelehnt.
Heute haben wir erfahren, dass die Staatsanwaltschaft der Provinz Barcelona den Antrag der Verteidigung des Spielers, der von Rechtsanwalt Cristóbal Martell ausgeübt wurde, auf Freilassung abgelehnt hat.
Es besteht die Gefahr des Auslaufens
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine reale Fluchtgefahr besteht. Dies wurde Europa Press von mit dem Fall vertrauten Quellen erklärt.
Alves befindet sich seit dem 20. Januar im Gefängnis.
Alves befindet sich seit dem 20. Januar in Untersuchungshaft, weil er eine junge Frau im Nachtclub Sutton sexuell belästigt haben soll.
Dies ist der zweite Einspruch, mit dem versucht wird, den Spieler aus dem Gefängnis zu entlassen.
Seine Verteidigung hat bereits Berufung eingelegt, um seine Freilassung zu erwirken, die jedoch sowohl vom Untersuchungsrichter des 15. Voruntersuchungsgerichts von Barcelona als auch vom Obersten Gerichtshof von Barcelona abgelehnt wurde.
Die Verteidigung schlug eine Kaution und den Entzug der Pässe vor.
Infolgedessen beantragte die Verteidigung letzte Woche erneut die Freilassung des Angeklagten und schlug vor, eine Kaution zu verhängen und ihm die spanischen und brasilianischen Pässe zu entziehen, um sicherzustellen, dass er nicht fliehen würde, wenn er aus dem Gefängnis entlassen würde.
Alves wird vorerst nicht aus dem Gefängnis entlassen
Aufgrund des damit verbundenen Risikos wurde der Antrag jedoch erneut abgelehnt.