Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag grünes Licht für die Beteiligung Berlins am Coronavirus-Wiederaufbaufonds der Europäischen Union (EU) gegeben, nachdem es zwei Verfassungsbeschwerden gegen das vom Parlament im vergangenen Jahr verabschiedete entsprechende Gesetz zurückgewiesen hatte.
Das Wiederaufbauprogramm mit dem Namen «Next Generation EU» soll den EU-Staaten helfen, sich von der Pandemie zu erholen, und sieht vor, dass die Europäische Kommission in großem Umfang Kredite aufnimmt. Der Gesamtfonds beläuft sich auf 750 Milliarden Euro in Preisen von 2018.
Die größten Summen sind für besonders stark betroffene Länder wie Italien und Spanien vorgesehen. Deutschland rechnet mit fast 26 Milliarden Euro an Fördermitteln für Bereiche wie die Wasserstoff-Energieforschung, den klimafreundlichen Verkehr und ein stärker digitalisiertes Bildungssystem.
Nach Angaben des Bundesrechnungshofes ist Deutschland der größte Nettozahler in den Fonds, mit einem erwarteten Gesamtbetrag von rund 65 Milliarden Euro, berichtet die deutsche Nachrichtenagentur DPA. Die Behörde hatte vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt.