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Alle Angeklagten im «Fall Neymar 2» freigesprochen

Ingrid Schulze

2022-12-13
Datei
Datei – Paris Saint-Germain-Stürmer Neymar Da Silva auf dem Weg zum Gericht in Barcelona am 18. Oktober 2022 in Barcelona, Katalonien (Spanien), als er den Prozess zum «Fall Neymar 2» verlässt. –

Das Urteil des Berufungsgerichts von Barcelona im «Fall Neymar 2» hat alle Angeklagten freigesprochen, die wegen angeblichen Betrugs und Korruption zwischen Privatpersonen bei der Unterzeichnung des Spielers für den FC Barcelona vom FC Santos im Jahr 2013 angeklagt waren.

Neben Neymar betrifft dieses Urteil auch seine Eltern, die ehemaligen Präsidenten der Blaugrana, Sandro Rosell und Josep Maria Bartomeu, den ehemaligen Vizepräsidenten von Santos, Odilio Rodrigues, sowie als juristische Personen die beiden Vereine und die Firma N&N, mit der Neymars Vater den Spieler vertritt.

Die Verhandlung in der Abteilung 6 des Berufungsgerichts von Barcelona begann am 17. Oktober und endete am 31. Oktober. Sie war geprägt von der Rücknahme aller Anklagen der Staatsanwaltschaft, die den Freispruch der neun Angeklagten forderte, so dass der Fall nur noch von den privaten Anklagen des Dis-Fonds – Inhaber von 40 % der Verbandsrechte von Neymar – und der Föderation der Berufssportlerverbände Brasiliens (Faap), Inhaber von 0,8 %, gestützt wurde.

Auf der Grundlage der in der Verhandlung vorgelegten Beweise schloss das Gericht aus, dass Neymar eine Bestechung angeboten wurde oder dass er sie als Gegenleistung für seine Unterschrift bei Barça verlangte, und kam zu dem Schluss: «Die Staatsanwaltschaft zieht Schlussfolgerungen, die nicht über einen bloßen Verdacht hinausgehen. Sie sind kein Hinweis auf Kriminalität».

Barça und Santos einigten sich auf den Transfer von Neymar für 17 Millionen Euro, und nach der Unterzeichnung unterzeichneten beide Vereine mehrere Verträge und Vereinbarungen: einen über 7,9 Millionen für Vorzugsrechte an drei Jugendspielern, einen weiteren über 4,5 Millionen für zwei Freundschaftsspiele und einen weiteren über 40 Millionen, den Neymar und Barça 2011 als Antrittsprämie unterzeichneten.

Die Privatkläger argumentierten, dass diese Verträge einen Teil der Zahlung für die Unterzeichnung des Stürmers verschleiert hätten, und nun stellt das Gericht fest, dass die Verträge existierten, weist aber die These von Dis zurück und betrachtet sie nicht als kriminell und betont, dass der Fonds 6,84 Millionen für den Transfer berechnet hat, was 40 % der von den beiden Vereinen vereinbarten Ablöse von 17 Millionen entspricht.

Barça hat seinerseits sieben Verträge mit Neymar, seinem Vater und Vertretungsgesellschaften für den Transfer abgeschlossen: Sie zahlten ihm eine Antrittsprämie von 8,5 Millionen und verpflichteten sich, ihm in den ersten fünf Jahren des Vertrags 45,9 Millionen zu zahlen.

«Wir verstehen nicht, warum Dis sich für ein Strafverfahren entschieden hat, anstatt eine Klage vor den brasilianischen Zivilgerichten einzureichen», warfen die Richter der Staatsanwaltschaft vor und fügten hinzu, dass es sich nicht um eine Straftat handelt, wenn Neymar seine Vereinbarung mit dem Fonds verletzt hat.

Die Abwesenheit war kein «Privileg».

Während des Prozesses waren sowohl Neymar als auch die übrigen Angeklagten von der Anwesenheit auf der Anklagebank befreit, außer für ihre Kreuzverhöre und um von ihrem Recht Gebrauch zu machen, als Letzter das Wort zu ergreifen, wozu der Spieler per Videokonferenz erschien.

Einen Teil des Urteils widmen die Richter der Begründung, dass dies «ein Privileg» für die Angeklagten sei, und weisen darauf hin, dass dies eine gängige Praxis in ihrem Gerichtssaal sei.

Sie weisen darauf hin, dass die Angeklagten vorläufig entlassen wurden und dass sie «durch ihre Anwesenheit zu Beginn der Verhandlung dem Gericht ihre Verfügbarkeit deutlich gemacht haben», und fügen hinzu, dass die Teilnahme an der Verhandlung ein Recht der Angeklagten sei.

«Daher stellt die Durchführung der Verhandlung unter diesen Bedingungen keine verfahrensrechtliche Privilegierung aufgrund der Eigenschaft oder des Zustands des Angeklagten dar. Zumindest bei diesem Gericht ist dies bei komplexen Verfahren und Verfahren, die sich über mehrere Sitzungen erstrecken, gängige Praxis», und sie schließen auch aus, dass es eine Vorzugsbehandlung darstellen würde, wenn Angeklagten, die nicht in Spanien leben, die Möglichkeit eingeräumt würde, per Videokonferenz an der letzten Runde der Plädoyers teilzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft trägt einen Teil der Kosten des Verfahrens.

Die Richter wiesen die Argumente der Verteidigung zurück, dass die spanische Justiz nicht für den Fall zuständig sei, sondern den brasilianischen Gerichten entspreche, und schlossen auch aus, dass derselbe Sachverhalt bereits im ersten «Fall Neymar» beurteilt wurde, der zu einer Einigung führte, mit der der FC Barcelona eine Strafe von 5,5 Millionen Euro akzeptierte, weil er den Fiskus mit der Anwerbung des Spielers betrogen hatte.

In dem Urteil heißt es, dass die Dis-Gruppe entgegen der Argumentation der Verteidigung durchaus befugt war, in dem Fall als Privatankläger aufzutreten. Das Gericht verurteilte sie jedoch dazu, einen Teil der Prozesskosten zu tragen – eine Entscheidung, gegen die sie Berufung einlegen können -, da die Gründe für die Strafverfolgung von Dis und Faap «zumindest teilweise widersprüchlich» seien.

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