
Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. hat am Donnerstag Berufung gegen das Urteil der deutschen Justiz eingelegt, mit dem sie vor einer Woche als Mittäterin bei der Ermordung von mehr als 10.000 Menschen schuldig gesprochen worden war.
Der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Gericht wird nun zu prüfen haben, ob im Verfahren gegen den Angeklagten, dessen zweijährige Freiheitsstrafe dennoch ausgesetzt wurde, tatsächlich ein Fehler vorlag.
«Das Urteil ist nicht rechtskräftig», hieß es am Mittwoch in der ersten Instanz im norddeutschen Itzehoe, die am 20. Dezember die Verurteilung ausgesprochen hatte.
Irmgard F. – die aufgrund der deutschen Datenschutzgesetze nur mit Vor- und Nachnamen identifiziert werden kann – arbeitete von Juni 1943 bis April 1945 als Offizierin bei der Lagerkommandantur Stutthof in der Nähe der polnischen Stadt Danzig. Zu diesem Zeitpunkt war sie zwischen 18 und 19 Jahre alt.
Der Prozess begann im September 2021 und mehrere Überlebende des Lagers berichteten über die Misshandlungen im Lager. Auch Experten sprachen, darunter ein Historiker, der 14 Sitzungen lang sprach.
Die Angeklagte versuchte, sich der Strafverfolgung zu entziehen, indem sie eines frühen Morgens aus ihrem Pflegeheim in einer Stadt außerhalb Hamburgs im Norden des Landes floh. Die Polizei nahm sie innerhalb weniger Stunden fest, und ein Gericht ordnete an, dass sie fünf Tage in Haft bleiben muss.
Irmgard F. wurde für schuldig befunden, die Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Ermordung von Häftlingen unterstützt zu haben. Da sie zu diesem Zeitpunkt erst 18 Jahre alt war, wurde der Prozess vor einem Jugendgericht in Itzehoe geführt.
Das Wiesenthal-Zentrum, das für seine Suche nach flüchtigen Nazi-Verbrechern bekannt ist, hat den Aufruf von Irmgard F. kritisiert und bezeichnete ihn als «Beleidigung des Andenkens derer, die in Stutthof gestorben sind».
Die Berufung sei «völlig unberechtigt und ungerecht», so Efraim Zuroff, Direktor des Wiesenthal-Zentrums in Israel, der der Meinung ist, dass ein Freispruch darauf hinauslaufen würde, «die Erinnerung an die Verbrechen, die er mit begangen hat, und die Erinnerung an die Opfer auszulöschen».
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






