
Ein US-Richter hat am Mittwoch die Möglichkeit abgelehnt, dass eine DNA-Probe des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump während des Prozesses im Vergewaltigungsfall der Journalistin Elizabeth Jean Carroll in den 1990er Jahren vorgelegt wird.
Bezirksrichter Lewis Kaplan hat versichert, dass es «zu spät» sei, die DNA-Probe des ehemaligen US-Präsidenten einzubeziehen, da der Prozess für den nächsten April angesetzt ist, so NBC News.
Der Fall wurde letzte Woche nach monatelangen Dementis von Trumps Anwaltsteam wieder aufgenommen. Joe Tacopina, sein neuer Anwalt, hat dem Richter in einem Schreiben angeboten, eine DNA-Probe im Austausch für weitere Informationen in einem Bericht über das angebliche genetische Material, das auf dem Kleid der Journalistin gefunden wurde, zu schicken.
«Wenn Trumps Anwälte Informationen wollten, die nicht in diesem Bericht enthalten waren, hätten sie diese viel früher anfordern müssen», sagte der Richter und fügte hinzu, dass Carrolls Anwälte «viele Gelegenheiten» gehabt hätten, solche DNA-Proben von dem ehemaligen Präsidenten zu verlangen.
Er stellte auch die Gültigkeit der Beweise mit der Begründung in Frage, dass die «ausreichende Qualität der DNA» nicht gewährleistet werden könne, da sie sich angeblich «seit Mitte der 1990er Jahre» in dem Kleid befunden habe.
Elisabeth Jean Carroll reichte 2019 vor einem staatlichen Gericht eine Klage gegen den ehemaligen US-Präsidenten wegen Verleumdung ein. Grund dafür war die Art und Weise, wie der New Yorker Mogul einen ersten Vergewaltigungsvorwurf zurückwies, in dem er sagte, sie sei «nicht sein Typ» und er tue das, «um sich zu verkaufen».
Die Journalistin schrieb in ihrem Buch «Wozu brauchen wir Männer?», dass Trump sie Mitte der 1990er Jahre in der Umkleidekabine eines Geschäfts in Manhattan sexuell missbraucht habe. Ihr zufolge traf sie Trump auf der Fifth Avenue in New York und sie gingen in ein Dessous-Geschäft, um ein Geschenk für eine Frau zu kaufen, wo der ehemalige Präsident sie angeblich in eine Umkleidekabine drängte und vergewaltigte.
Carroll veröffentlichte die Geschichte erstmals in diesem Buch, das im Juni in der Online-Ausgabe von The New Yorker erschien. Danach reichte sie die Klage ein. Carroll erklärte damals, sie habe diesen Schritt ermutigt durch die #MeToo-Bewegung unternommen.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






