
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments forderte am Donnerstag die EU auf, Reisende aus Ecuador und Oman von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte zu befreien. Diese Vergünstigung, die Brüssel bereits Kuwait und Katar zugestehen will, wollen die Abgeordneten auch auf diese beiden anderen Länder ausweiten.
Der Bericht, der noch vom Plenum gebilligt werden muss, um als Verhandlungsposition des Parlaments ratifiziert zu werden, verteidigt Ecuadors «Engagement» für die Menschenrechte und vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen gegeben sind, um Touristen für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen von konsularischen Verfahren für Reisen in die EU zu befreien.
Die Abgeordneten weisen jedoch darauf hin, dass das Land in Bereichen wie den Haftbedingungen, den Rechten der Frauen und den Rechten der indigenen Bevölkerung und der Flüchtlinge noch Verbesserungen vornehmen muss.
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, die Liste der Drittländer, die von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit sind, um Kuwait und Katar zu erweitern, wird von den Abgeordneten um Ecuador und Oman ergänzt.
Im Falle von Kuwait und Katar weisen sie außerdem darauf hin, dass sie, ebenso wie Oman, Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte und Grundfreiheiten äußern und jährliche Überprüfungen sowie Sicherheitsvorkehrungen zur Aussetzung der Abkommen im Falle von Rückschritten in diesen Bereichen fordern.
Die Abgeordneten stellen fest, dass die Rechte von Arbeitnehmern, Frauen und Gruppen wie LGTBIQ+ sowie die Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit gefährdet sind und dass es Fälle von Folter gibt. Insbesondere im Fall von Kuwait fordern sie ein Moratorium für die Todesstrafe, bevor sie den Pakt zur Aussetzung der Visapolitik schließen.
Wenn das Parlament diesen Standpunkt auf einer der nächsten Plenartagungen bestätigt, können seine Verhandlungsführer die Gespräche mit der EU aufnehmen. Sobald der Standpunkt der EU festgelegt ist, obliegt es der Europäischen Kommission, im Namen der EU bilaterale Abkommen mit den Beitrittsländern auszuhandeln.






