
Die politischen Parteien Chiles haben am Dienstagabend nach mehrmonatigen Verhandlungen eine Einigung über einen neuen verfassungsgebenden Prozess bekannt gegeben, nachdem das chilenische Volk das Referendum vom 4. September abgelehnt hatte.
Ausgangspunkt der vorgeschlagenen neuen Verfassung ist ein Reformprojekt mit institutionellen Grundlagen, auf das sich mehrere politische Parteien geeinigt haben, um ein Dokument zu schaffen, das in demokratischer Weise und von einem Gremium mit ausschließlicher Zuständigkeit ausgearbeitet wird, heißt es in einem Kommuniqué des chilenischen Senats.
Der Präsident des Oberhauses, Álvaro Elizalde, und der Präsident des Unterhauses, Vlado Mirosevic, gaben die Einigung bekannt, nachdem sie das Dokument «Abkommen für Chile» unterzeichnet hatten, das den Höhepunkt eines fast dreimonatigen Dialogs darstellt.
«Ich bin dankbar für die Verantwortung der Akteure in diesem Dialog, denn wir beginnen heute den Weg zu einer Verfassung, die in der Demokratie geboren wurde», sagte Elizalde.
«Wir müssen mit Bescheidenheit aus den Lektionen unserer Geschichte lernen, und heute wurde das ‘Abkommen für Chile’ von einer bedeutenden Anzahl politischer Kräfte unterzeichnet, das den neuen verfassungsgebenden Prozess ermöglicht», sagte er.
So sind die Unterzeichner zu dem Schluss gekommen, ein Gremium zu schaffen, das den Vorschlag für die neue Verfassung ausarbeitet und sich aus vom Volk gewählten Mitgliedern und vom Kongress ernannten «Experten» zusammensetzt.
Auf diese Weise wird sich der Verfassungsrat aus 50 Personen zusammensetzen, die in allgemeiner und obligatorischer Direktwahl nach dem Grundsatz der Parität gewählt werden. Dieses Gremium wird den vorgeschlagenen Text erörtern und genehmigen und wird nach Abschluss der genannten Aufgabe aufgelöst.
Die Expertenkommission setzt sich aus 24 Wissenschaftlern zusammen, die zur Hälfte vom Parlament und zur Hälfte vom chilenischen Senat gewählt werden. Dieses Gremium wird einen Vorentwurf erstellen, der als Grundlage für die Ausarbeitung dient.
Darüber hinaus wird es einen Ausschuss für die technische Zulässigkeit geben, der sich aus 14 vom Senat gewählten Juristen zusammensetzt und der die genehmigten Normen mit dem Ziel überprüft, die «eventuelle Unzulässigkeit» der Maßnahmen festzustellen, wenn sie den institutionellen Grundlagen widersprechen.
Danach muss der endgültige Vorschlag von den Bürgern in einem Referendum ratifiziert oder abgelehnt werden, das nach Einschätzung der Institutionen am 26. November 2023 stattfinden wird.






