Die Europäische Kommission hat am Montag gefordert, dass Zwangsheirat und illegale Adoption in allen EU-Ländern als Straftatbestände der Ausbeutung und des Menschenhandels eingestuft werden. Dies ist Teil einer Überprüfung, mit der Brüssel den Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung und die Ausbeutung der Arbeitskraft von Menschen verstärken will.
Die EU-Exekutive will auch, dass Freier, die in Kenntnis der Tatsache, dass eine Person Opfer von Menschenhandel ist, mit diesem Opfer Prostitutionsdienstleistungen vereinbaren, in allen EU-Ländern strafrechtlich verfolgt werden.
«Wir haben eine gute Richtlinie, eine Richtlinie, die funktioniert, aber sie braucht entscheidende Änderungen», sagte die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, auf einer Pressekonferenz in Brüssel, um zu erklären, dass sie obligatorische Änderungen für Maßnahmen vorschlägt, die bisher fakultativ waren und die fast kein Land angewandt hat, wie die strafrechtliche Verfolgung von Zwangsehen, illegaler Adoption oder Prostitution von Mafiaopfern.
Daher fordert die von den EU-Dienststellen vorgeschlagene Überprüfung verbindliche Änderungen, damit die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Zwangsheirat und illegale Adoption als Formen des Menschenhandels in ihr nationales Strafrecht aufzunehmen.
Er fordert außerdem einen ausdrücklichen Verweis auf Straftaten gegen den Menschenhandel, die durch Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internets und der sozialen Medien, begangen oder erleichtert werden.
Zu den Kernpunkten der EU-Exekutive gehört auch der Kampf gegen die Straflosigkeit» mit obligatorischen Sanktionen für Unternehmen, die den Menschenhandel ermöglichen, z. B. durch den Ausschluss dieser Unternehmen von öffentlichen Zuwendungen oder durch die vorübergehende oder endgültige Schließung von Einrichtungen, in denen das Verbrechen begangen wurde.
Brüssel fordert auch nationale Mechanismen zur Verbesserung der frühzeitigen Identifizierung von Opfern und ihrer Beratung, damit sie die benötigte Unterstützung und Hilfe erhalten, und stellt fest, dass diese nationalen Instrumente die Grundlage für einen europäischen Beratungsmechanismus mit solchen nationalen Anlaufstellen zu einem späteren Zeitpunkt bilden sollten.
Eine weitere Maßnahme ist die jährliche Erhebung von EU-weiten Daten über den Menschenhandel, deren Ergebnisse vom europäischen Statistikamt Eurostat veröffentlicht werden sollen.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)