
Das deutsche Außen- und das Innenministerium bestätigten am Samstag, dass Erdbebenopfer in der Türkei die Möglichkeit haben werden, vorübergehend bei in Deutschland lebenden Verwandten unterzukommen.
«Als Bundesregierung wollen wir dazu beitragen, dass Familien in Deutschland vom Erdbeben betroffene Angehörige vorübergehend bei sich aufnehmen können, wenn sie kein Dach mehr über dem Kopf haben oder medizinisch behandelt werden müssen», so die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock auf Twitter.
Berlin wird also bereit sein, den Betroffenen des Erdbebens zu helfen, das vor einer Woche die Türkei und Syrien erschütterte und bei dem nach jüngsten Schätzungen mindestens 28.000 Menschen ums Leben kamen.
Zehntausende von Menschen haben türkische Wurzeln in Deutschland, wobei die Türken aufgrund der von der deutschen Regierung in den 1950er Jahren beschlossenen Gastarbeiterpolitik die größte Einwanderergruppe im Land sind.
Die beiden Ministerien haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die an diesem Wochenende ihre Arbeit aufnehmen wird. «Ziel ist es, das Visumverfahren für diese Fälle so unbürokratisch wie möglich zu gestalten», betonte der Minister.
«Es geht darum, in einer Notsituation zu helfen. Wir wollen türkischen oder syrischen Familien in Deutschland den unbürokratischen Nachzug von nahen Verwandten aus dem Katastrophengebiet ermöglichen», sagte die deutsche Innenministerin Nancy Faeser laut der deutschen Nachrichtenagentur DPA.
Dies würde durch normale Visa geschehen, die schneller ausgestellt werden und drei Monate gültig sind.
«Inmitten der Trauer und Bestürzung über die Tausenden von Toten nach dem Erdbeben ist ein Lichtblick für mich das enorme Engagement von Hunderttausenden von Menschen in unserem Land, die sich nicht nur solidarisch zeigen, sondern auch Wege finden, um zu helfen», sagte Baerbock und drückte gleichzeitig seine Solidarität mit den Menschen in Deutschland aus, die Verwandte in der Türkei haben.
Die beschleunigten und vorrangigen Visa sollen Menschen zugute kommen, die von der Katastrophe individuell besonders betroffen sind, die Gefahr laufen, obdachlos zu werden, oder die Verletzungen erlitten haben, die behandelt werden müssen, hat die Agentur erfahren.
Die Regelung ist also für Erdbebenopfer gedacht, die in Deutschland Zuflucht suchen und sich bei Verwandten ersten oder zweiten Grades aufhalten wollen, die deutsche Staatsbürger sind oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






