
Der französische Rechtsextremist Éric Zemmour, viertstärkster Kandidat bei den letzten Präsidentschaftswahlen in Frankreich, wurde wegen rassistischer Beleidigungen gegen einen ehemaligen Kolumnisten des Senders Canal+ zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt.
Der 64-jährige ehemalige Präsidentschaftskandidat und Präsident von Reconquista wurde laut TF1Info außerdem zur Zahlung von 3.000 Euro Schadenersatz und 2.000 Euro Anwaltskosten verurteilt.
Das mit dem Fall befasste französische Gericht kam zu dem Schluss, dass die Äußerungen des französischen Rechtsextremisten gegen den ehemaligen Kolumnisten zu einem «rein persönlichen Angriff» mit «diskriminierendem Charakter» ausgeartet waren.
Der Austausch zwischen Zemmour und der ehemaligen Kolumnistin Hapsatou Sy fand während einer Fernsehsendung im September 2018 statt, in der der französische Rechtsextremist sie namentlich rügte. «Ihr Vorname ist eine Beleidigung für Frankreich», schimpfte er auf den TV-Moderator ein.
Sy erklärte am Donnerstag über ihren Anwalt Antoine Vey auf ihrem offiziellen Twitter-Account, dass «Meinungsfreiheit keine Freiheit der Unterdrückung» sei. Er dankte auch seinem Rechtsvertreter für dessen «bedingungslose Unterstützung».
«Es erfüllt uns mit großem Stolz, dass wir all die Jahre standhaft geblieben sind und Éric Zemmour wegen rassistischer Beleidigungen verurteilt werden konnte. Mein Name ist meine Identität, meine Herkunft ist meine Stärke, und ich hoffe, dass sich hinter mir viele andere Franzosen befreit fühlen werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Zemmour zu einer Geldstrafe verurteilt wird. 2016 äußerte er sich im Fernsehen, indem er die Integration von Muslimen in Frankreich in Frage stellte, den Islam mit Terrorismus gleichsetzte und von einer islamischen «Invasion» sprach. Er wurde wegen Aufstachelung zu Diskriminierung und religiösem Hass zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.
Der Rechtsextremist legte gegen die Entscheidung Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein, der seinen Antrag mit der Begründung ablehnte, die französischen Gerichte hätten nicht gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert ist.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






